DE Mutterschutz +
Mutterschutz- und Elternzeit-Planer nach MuSchG und BEEG mit Schutzfristen und Beschäftigungsverbot
DE Mutterschutz & Elternzeit Planner
Hauptfunktionen
Mutterschutz- & Elternzeit-Fall (MuSchG / BEEG)
Mutterschutz- & Elternzeit-Fall (MuSchG / BEEG). Erfasst Referenz, Mitarbeiter, Unternehmen, Kind, Voraussichtlicher Geburtstermin (ET). Ein Klick zum Erstellen der Zeitleiste, Generieren der Schutzfristen, Planen, Aktivieren, Abschliessen.
Mutterschutz-/Elternzeit-/Beschäftigungsverbot-Zeitraum
Mutterschutz-/Elternzeit-/Beschäftigungsverbot-Zeitraum. Erfasst Fall, Beginn, Ende, Tage, Wochen.
Plant und verfolgt den deutschen Mutterschutz
Plant und verfolgt den deutschen Mutterschutz (MuSchG) und die Elternzeit (BEEG) einschliesslich ihres Zusammenspiels mit dem Jahresurlaub.
Odoo bietet dafür nichts Natives
Odoo bietet für diese gesetzlichen Fristen nichts Natives; sie werden heute manuell erfasst und leicht falsch terminiert.
Schutzfristen (§3 MuSchG)
Umgesetzte gesetzliche Regeln, Schutzfristen (§3 MuSchG): 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen danach; die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich auf 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei einer innerhalb von 8 Wochen festgestellten Behinderung des Kindes.
Mutterschaftsgeld-Zeitraum
Mutterschaftsgeld-Zeitraum: die Schutzfrist bestimmt den Zeitraum, für den Mutterschaftsgeld / Arbeitgeberzuschuss gilt (informativ; die Auszahlung erfolgt BYOK).
Beschäftigungsverbot (§§12-16 MuSchG)
Beschäftigungsverbot (§§12-16 MuSchG): individuelle oder generelle Beschäftigungsverbote, als eigene datierte Zeiträume erfasst.
Elternzeit (§§15-16 BEEG)
Elternzeit (§§15-16 BEEG): bis zu 3 Jahre (36 Monate) je Kind bis zum 3. Geburtstag, wovon bis zu 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden können; die Anmeldefristen (7 Wochen vor Beginn bis zum 3. Geburtstag, 13 Wochen für spätere Zeiträume) werden berechnet.
Anwendungsfälle
Bildschirmfotos
Mutterschutz-Fälle
Zeiträume
Schutzfristen generieren
Warum dieses Modul
Umgesetzte gesetzliche Regeln, Schutzfristen (§3 MuSchG): 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen danach; die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich auf 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei einer innerhalb von 8 Wochen festgestellten Behinderung des Kindes. Mutterschaftsgeld-Zeitraum: die Schutzfrist bestimmt den Zeitraum, für den Mutterschaftsgeld / Arbeitgeberzuschuss gilt (informativ; die Auszahlung erfolgt BYOK). Beschäftigungsverbot (§§12-16 MuSchG): individuelle oder generelle Beschäftigungsverbote, als eigene datierte Zeiträume erfasst. Elternzeit (§§15-16 BEEG): bis zu 3 Jahre (36 Monate) je Kind bis zum 3. Geburtstag, wovon bis zu 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden können; die Anmeldefristen (7 Wochen vor Beginn bis zum 3. Geburtstag, 13 Wochen für spätere Zeiträume) werden berechnet. Zusammenspiel mit dem Urlaub (§17 BEEG / §24 MuSchG): der Jahresurlaub wird durch den Mutterschutz NICHT gekürzt, der Arbeitgeber kann ihn jedoch um 1/12 je vollen Monat Elternzeit kürzen; Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit wird in das Rückkehrjahr übertragen.
Spezifikationen
- Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0
- Lizenz: OPL-1
- Sprachen: Deutsch, Englisch
- Autor: Pokutsoft
- Abhängigkeiten: hr
- Support: support@pokutsoft.com
Update date: 2026-07-09