DE OSS / One-Stop-Shop
EU-OSS-Arbeitsblatt (One-Stop-Shop, §18j UStG): innergemeinschaftliche B2C-Fernverkäufe nach Bestimmungsland-Steuersatz zusammenfassen, die 10.000-EUR-Schwelle überwachen und die BZSt-importierbaren OSS-Meldedaten erstellen.
DE OSS / One-Stop-Shop-Arbeitsblatt (§18j UStG)
Hauptfunktionen
DE OSS Korrektur früherer Meldezeiträume (§18j Abs.4 UStG)
Korrektur früherer Meldezeiträume (§18j Abs.4 UStG). Erfasst gemeldet in Erklärung, ursprüngliches Jahr, ursprüngliches Quartal, ISO-2-Code und Mitgliedstaat.
DE OSS, USt-Sätze der EU-Mitgliedstaaten
USt-Sätze der EU-Mitgliedstaaten. Erfasst Land, Mitgliedstaat, ISO-2-Code, Regelsteuersatz (%) und ermässigten Steuersatz (%).
DE OSS-Meldearbeitsblatt (§18j UStG)
OSS-Meldearbeitsblatt (§18j UStG). Erfasst Referenz, Unternehmen, Jahr, Von-Datum und OSS-Zeilen. Mit einem Klick erfassen, bestätigen, auf Entwurf zurücksetzen, BZSt-CSV exportieren oder die Konsistenz prüfen.
DE OSS-Schwellenwertüberwachung (§3c Abs.4 UStG)
Schwellenwertüberwachung (§3c Abs.4 UStG). Erfasst Unternehmen, Jahr, OSS-Teilnahme, Fernverkäufe seit Jahresbeginn und Schwellenwert. Mit einem Klick eine Meldung erstellen.
DE OSS / One-Stop-Shop im Überblick
DE OSS / One-Stop-Shop-Arbeitsblatt (§18j UStG).
OSS-Meldepflicht seit 1. Juli 2021
Seit dem 1. Juli 2021 meldet ein deutsches Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen B2C in andere EU-Mitgliedstaaten verkauft, die Umsatzsteuer des Bestimmungslands über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS, EU-Regelung §18j UStG), statt sich in jedem einzelnen Land zu registrieren.
Die 10.000-EUR-Bagatellgrenze
Unterhalb der EU-weiten Bagatellgrenze von 10.000 EUR netto pro Kalenderjahr (§3c Abs.4 UStG) bleiben die Umsätze in Deutschland steuerpflichtig; wird die Grenze überschritten (oder optiert das Unternehmen freiwillig), gilt die Umsatzsteuer des Bestimmungslands und wird quartalsweise über das OSS beim BZSt gemeldet.
Klare Verantwortungstrennung
Klare Verantwortungstrennung: Das Modul erstellt lediglich das OSS-Meldearbeitsblatt und die Importdatei; die quartalsweise OSS-Meldung reicht der Steuerpflichtige selbst über sein eigenes BZSt-Online-Portal / ELSTER ein.
Anwendungsfälle
Bildschirmfotos
OSS-Meldung erfassen
EU-USt-Sätze
Schwellenwertüberwachung
Warum dieses Modul
Dieses Modul erfasst innergemeinschaftliche B2C-Umsätze (Fernverkäufe von Waren sowie TBE-/digitale Dienstleistungen), gruppiert sie nach Bestimmungsmitgliedstaat und Steuersatz, überwacht die 10.000-EUR-Schwelle über das Kalenderjahr und warnt bei der Transaktion, die sie überschreitet. Es hinterlegt die Regel- und ermässigten Steuersätze aller 27 EU-Mitgliedstaaten, damit jede Zeile den korrekten Bestimmungslandsatz trägt, erstellt ein quartalsweises OSS-Meldearbeitsblatt mit Nettobemessungsgrundlage und Steuerbetrag je Land und Satz und exportiert die BZSt-importierbaren Daten (CSV).
Spezifikationen
- Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0
- Lizenz: OPL-1
- Sprachen: Deutsch, Englisch
- Autor: Pokutsoft
- Abhängigkeiten: account
- Support: support@pokutsoft.com
Update date: 2026-07-09