DE DSFA / DPIA Workflow
Geführte Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA, Art. 35 DSGVO) mit Schwellwertprüfung, Risikobewertung und Freigabe
DE DSFA / DPIA Workflow (DSGVO Art. 35)
Hauptfunktionen
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Verwaltet Referenz, Verarbeitungstätigkeit, Beschreibung der Verarbeitung, Zweck, Rechtsgrundlage (Art. 6 / 9). Per Klick Schwellwertprüfung starten, Schwellwert anwenden, an DSB übermitteln, DSB-Prüfung abschließen, als konsultiert markieren.
DPIA-Schwellwertkriterium
DPIA-Schwellwertkriterium. Verwaltet Kriterium, Code, Hinweis, Referenz.
Technische / organisatorische Maßnahme (TOM)
Technische / organisatorische Maßnahme (TOM). Verwaltet Maßnahme, Code, Beschreibung, Standardmaßnahme.
DPIA-Risiko
DPIA-Risiko. Verwaltet Risiko, Bewertung, Betroffene Rechte / Freiheiten, Ausgangsbewertung, Maßnahmen zur Risikominderung.
DPIA-Schwellwertprüfung
DPIA-Schwellwertprüfung. Verwaltet Verarbeitungstätigkeit, WP248-Kriterien, Muss-Liste, Ergebnis, DSFA erforderlich. Per Klick Bewertung erstellen.
Gesetzliche Grundlage (Art. 35 DSGVO)
Wo eine Art der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt, verlangt Art. 35 DSGVO vom Verantwortlichen, vor Beginn der Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) durchzuführen. Die deutschen Aufsichtsbehörden veröffentlichen eine „Muss-Liste“ von Verarbeitungsvorgängen, die stets eine DSFA erfordern, und anhand der neun WP248-Kriterien werden Grenzfälle entschieden (zwei oder mehr Kriterien → DSFA erforderlich).
Anwendungsfälle
Screenshots
Bewertungen
Kriterien
Maßnahmen (TOM)
Risiken
Schwellwertprüfung
Warum dieses Modul
Eine Schwellwertanalyse über die neun WP248-Kriterien sowie die nationale Muss-Liste, die zeigt, ob überhaupt eine DSFA erforderlich ist; eine strukturierte Beschreibung der Verarbeitung sowie ihrer Erforderlichkeit/Verhältnismäßigkeit; ein Risikoregister, in dem jedes Risiko nach Eintrittswahrscheinlichkeit x Schwere bewertet, mit einer Maßnahme versehen und zu einem Restrisiko neu bewertet wird; die Konsultation des Datenschutzbeauftragten nach Art. 35 Abs. 2 sowie die Kennzeichnung der vorherigen Konsultation nach Art. 36 bei verbleibendem hohem Restrisiko; ein formeller Abschluss mit gesperrtem, versionierbarem Nachweis.
Spezifikationen
- Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0
- Lizenz: OPL-1
- Sprachen: Deutsch, Englisch
- Autor: Pokutsoft
- Abhängigkeiten: base, mail
- Support: support@pokutsoft.com
Update date: 2026-07-09