DE Ist-/Soll-Versteuerung
Deutsche Ist-Versteuerung (§20 UStG): Grenzwert-Überwachung, Berechtigungsprüfung und ein sauberer Soll<->Ist-Wechsel mit Übergangsregister.
DE Ist-/Soll-Versteuerung Switch (§20 UStG)
Hauptfunktionen
Jahreskonfiguration Ist-/Soll-Versteuerung (§20 UStG)
Erfasst Firma, Geschäftsjahr, Vorjahres-Gesamtumsatz, berechneten Vorjahresumsatz, §20-Grenzwert. Ein Klick zum Befüllen des Vorjahresumsatzes, Anwenden der Methode auf die Firma, Öffnen des Wechsels.
USt-Fälligkeits-Arbeitsblatt Ist/Soll
Erfasst Firma, Jahr, Meldehäufigkeit, Zeitraum-Nr., Zeitraumbeginn. Ein Klick zum Erfassen, Sperren, Zurücksetzen auf Entwurf, Öffnen des Arbeitsblatts.
Wechsel-Kopfdaten Ist/Soll
Erfasst Referenz, Firma, Stichtag, Belege, Dokumente. Ein Klick zum Analysieren, Abschließen, Zurücksetzen auf Entwurf.
Zwei Besteuerungsarten nach deutschem USt-Recht
Ein Unternehmen versteuert seinen Umsatz entweder nach dem Sollprinzip (Soll-Versteuerung, §16 UStG - USt fällig bei Rechnungsstellung) oder, auf Antrag und bei Berechtigung, nach dem Istprinzip (Ist-Versteuerung, §20 UStG - USt fällig erst bei Zahlungseingang).
Berechtigung nach §20 UStG
§20 UStG erlaubt die Ist-Versteuerung für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 EUR nicht überschritten hat (angehoben von 600.000 EUR durch das Wachstumschancengesetz, ab 2024), für Freiberufler (§18 Abs.1 Nr.1 EStG, ohne Umsatzgrenze) sowie für Unternehmen ohne Buchführungspflicht nach §148 AO.
Grenzwert-Überwachung mit Warnung
Überwacht den Vorjahres-Grenzwert von 800.000 EUR je Firma und Geschäftsjahr und warnt, bevor die Berechtigung verloren geht.
Kontrollierter Wechsel mit Übergangsregister
Der Wechsel mitten im Jahr ist fehleranfällig: Rechnungen, die den Stichtag überschneiden, dürfen weder doppelt versteuert werden noch durchs Raster fallen. Ein kontrollierter Wechsel zu einem gewählten Stichtag erzeugt ein Übergangsregister der offenen Rechnungen/Zahlungen, das genau einmal abgestimmt werden muss.
Zertifikatsrein
Erstellt das Wechsel-Arbeitsblatt und die Antragsdaten nach §20 UStG; der Steuerpflichtige reicht den Antrag und die USt-Voranmeldungen unter seinem eigenen ELSTER-Zugang ein.
Anwendungsfälle
Bildschirmfotos
Besteuerungsmethode wechseln
Wechsel
Warum dieses Modul
Nach deutschem Umsatzsteuerrecht versteuert ein Unternehmen seinen Umsatz entweder nach dem Sollprinzip (Soll-Versteuerung, §16 UStG - USt fällig bei Rechnungsstellung) oder, auf Antrag und bei Berechtigung, nach dem Istprinzip (Ist-Versteuerung, §20 UStG - USt fällig erst bei Zahlungseingang). §20 UStG erlaubt die Ist-Versteuerung für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 EUR nicht überschritten hat (angehoben von 600.000 EUR durch das Wachstumschancengesetz, ab 2024), für Freiberufler (§18 Abs.1 Nr.1 EStG, ohne Umsatzgrenze) sowie für Unternehmen ohne Buchführungspflicht nach §148 AO.
Spezifikationen
- Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0
- Lizenz: OPL-1
- Sprachen: Deutsch, Englisch
- Autor: Pokutsoft
- Abhängigkeiten: account
- Support: support@pokutsoft.com
Update date: 2026-07-09