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DE OSS / One-Stop-Shop

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Kompatibel mit Odoo 18.0 · 19.0
OPL-1 Lizenz · Odoo 18.0 & 19.0
DE OSS / One-Stop-Shop für Odoo — Vorschau-Banner

DE OSS / One-Stop-Shop

EU-OSS-Arbeitsblatt (One-Stop-Shop, §18j UStG): innergemeinschaftliche B2C-Fernverkäufe nach Bestimmungsland-Steuersatz zusammenfassen, die 10.000-EUR-Schwelle überwachen und die BZSt-importierbaren OSS-Meldedaten erstellen.

DE OSS / One-Stop-Shop-Arbeitsblatt (§18j UStG)

Hauptfunktionen

DE OSS Korrektur früherer Meldezeiträume (§18j Abs.4 UStG)

Korrektur früherer Meldezeiträume (§18j Abs.4 UStG). Erfasst gemeldet in Erklärung, ursprüngliches Jahr, ursprüngliches Quartal, ISO-2-Code und Mitgliedstaat.

DE OSS, USt-Sätze der EU-Mitgliedstaaten

USt-Sätze der EU-Mitgliedstaaten. Erfasst Land, Mitgliedstaat, ISO-2-Code, Regelsteuersatz (%) und ermässigten Steuersatz (%).

DE OSS-Meldearbeitsblatt (§18j UStG)

OSS-Meldearbeitsblatt (§18j UStG). Erfasst Referenz, Unternehmen, Jahr, Von-Datum und OSS-Zeilen. Mit einem Klick erfassen, bestätigen, auf Entwurf zurücksetzen, BZSt-CSV exportieren oder die Konsistenz prüfen.

DE OSS-Schwellenwertüberwachung (§3c Abs.4 UStG)

Schwellenwertüberwachung (§3c Abs.4 UStG). Erfasst Unternehmen, Jahr, OSS-Teilnahme, Fernverkäufe seit Jahresbeginn und Schwellenwert. Mit einem Klick eine Meldung erstellen.

DE OSS / One-Stop-Shop im Überblick

DE OSS / One-Stop-Shop-Arbeitsblatt (§18j UStG).

OSS-Meldepflicht seit 1. Juli 2021

Seit dem 1. Juli 2021 meldet ein deutsches Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen B2C in andere EU-Mitgliedstaaten verkauft, die Umsatzsteuer des Bestimmungslands über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS, EU-Regelung §18j UStG), statt sich in jedem einzelnen Land zu registrieren.

Die 10.000-EUR-Bagatellgrenze

Unterhalb der EU-weiten Bagatellgrenze von 10.000 EUR netto pro Kalenderjahr (§3c Abs.4 UStG) bleiben die Umsätze in Deutschland steuerpflichtig; wird die Grenze überschritten (oder optiert das Unternehmen freiwillig), gilt die Umsatzsteuer des Bestimmungslands und wird quartalsweise über das OSS beim BZSt gemeldet.

Klare Verantwortungstrennung

Klare Verantwortungstrennung: Das Modul erstellt lediglich das OSS-Meldearbeitsblatt und die Importdatei; die quartalsweise OSS-Meldung reicht der Steuerpflichtige selbst über sein eigenes BZSt-Online-Portal / ELSTER ein.

Anwendungsfälle

Korrekturen früherer Meldezeiträume direkt in Odoo verwalten, ganz ohne Tabellenkalkulation.
USt-Sätze der EU-Mitgliedstaaten direkt in Odoo verwalten, ganz ohne Tabellenkalkulation.
Das OSS-Meldearbeitsblatt direkt in Odoo verwalten, ganz ohne Tabellenkalkulation.
Die Schwellenwertüberwachung direkt in Odoo verwalten, ganz ohne Tabellenkalkulation.
Prüfungssicher bleiben dank deutscher Rechtsgrundlagen und exportierbarer Arbeitsblätter/Dateien (die Übermittlung erfolgt unter Ihrem eigenen Login).

Bildschirmfotos

DE OSS / One-Stop-Shop — OSS-Meldung erfassen in Odoo

OSS-Meldung erfassen

DE OSS / One-Stop-Shop — EU-USt-Sätze in Odoo

EU-USt-Sätze

DE OSS / One-Stop-Shop — Schwellenwertüberwachung in Odoo

Schwellenwertüberwachung

Warum dieses Modul

Dieses Modul erfasst innergemeinschaftliche B2C-Umsätze (Fernverkäufe von Waren sowie TBE-/digitale Dienstleistungen), gruppiert sie nach Bestimmungsmitgliedstaat und Steuersatz, überwacht die 10.000-EUR-Schwelle über das Kalenderjahr und warnt bei der Transaktion, die sie überschreitet. Es hinterlegt die Regel- und ermässigten Steuersätze aller 27 EU-Mitgliedstaaten, damit jede Zeile den korrekten Bestimmungslandsatz trägt, erstellt ein quartalsweises OSS-Meldearbeitsblatt mit Nettobemessungsgrundlage und Steuerbetrag je Land und Satz und exportiert die BZSt-importierbaren Daten (CSV).

Spezifikationen

  • Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0
  • Lizenz: OPL-1
  • Sprachen: Deutsch, Englisch
  • Autor: Pokutsoft
  • Abhängigkeiten: account
  • Support: support@pokutsoft.com

Update date: 2026-07-09