DE USt-IdNr Bestätigung
Qualifizierte USt-IdNr-Bestätigung über die BZSt eVatR-REST-API und das EU-VIES (BYOK): Einzel- und Sammelläufe, gespeicherte Nachweise und vollständiges Prüfprotokoll nach §18e UStG.
DE USt-IdNr Bestätigung (BZSt eVatR / VIES, BYOK)
Hauptfunktionen
USt-IdNr-Bestätigung (§18e UStG)
USt-IdNr-Bestätigung (§18e UStG). Erfasst Referenz, Firma, Partner, zu bestätigende USt-IdNr, Länderpräfix. Ein Klick zum Bestätigen, manuellen Erfassen als gültig, manuellen Erfassen als ungültig, Zurücksetzen auf Entwurf, Erstellen der Bestätigung.
Sammel-Bestätigung von USt-IdNr
Sammel-Bestätigung von USt-IdNr. Erfasst Partner, nur EU-Partner, bereits gültige überspringen, qualifizierte Bestätigung, anfragende USt-IdNr. Ein Klick zum Ausführen.
Gültige USt-IdNr für steuerfreie Lieferung
Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§6a UStG) verlangt eine GÜLTIGE Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers.
Einfache oder qualifizierte Bestätigung
§18e UStG erlaubt es einem deutschen Lieferanten, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine einfache oder eine QUALIFIZIERTE Bestätigung (qualifizierte Bestätigung) einer ausländischen USt-IdNr einzuholen.
Abgleich von Name, Adresse und Rechtsform
Eine qualifizierte Bestätigung prüft zusätzlich Name, Rechtsform, Straße, Postleitzahl und Ort gegen das Register und liefert je Feld einen Ergebniscode (A=Übereinstimmung, B=keine Übereinstimmung, C=nicht angefragt, D=nicht zurückgemeldet).
Nachweis- und Prüfkette
Eine ungültige oder unbestätigte USt-IdNr macht die Steuerfreiheit bei einer Betriebsprüfung hinfällig. Für jede Prüfung wird ein unveränderlicher Nachweis (abgefragte USt-IdNr, anfragende USt-IdNr, Zeitstempel, Ergebniscodes, offizielle Bestätigungs-/Anfragenummer) gespeichert und ein Protokolleintrag geschrieben.
BZSt eVatR (BYOK) mit VIES-Fallback
Die Bestätigung erfolgt über den eigenen BZSt-Zugang des Kunden (BYOK) mittels der neuen BZSt-eVatR-REST-Schnittstelle (eingeführt November 2025) und, als Fallback, über den kostenlosen EU-VIES-REST-Prüfdienst (Gültigkeit der USt-IdNr plus ungefährer Name-/Adressabgleich).
Geplante Wiederbestätigung
Unterstützt Einzelprüfungen eines Partners, Sammelläufe über viele Partner sowie eine geplante Wiederbestätigung veralteter USt-IdNr per Cron-Job.
Anwendungsfälle
Bildschirmfotos
Bestätigungsübersichten
Warum dieses Modul
Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§6a UStG) verlangt eine GÜLTIGE Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers. §18e UStG erlaubt es einem deutschen Lieferanten, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine einfache oder eine QUALIFIZIERTE Bestätigung (qualifizierte Bestätigung) einer ausländischen USt-IdNr einzuholen. Eine qualifizierte Bestätigung prüft zusätzlich Name, Rechtsform, Straße, Postleitzahl und Ort gegen das Register und liefert je Feld einen Ergebniscode (A=Übereinstimmung, B=keine Übereinstimmung, C=nicht angefragt, D=nicht zurückgemeldet). Eine ungültige oder unbestätigte USt-IdNr macht die Steuerfreiheit bei einer Betriebsprüfung hinfällig.
Spezifikationen
- Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0
- Lizenz: OPL-1
- Sprachen: Deutsch, Englisch
- Autor: Pokutsoft
- Abhängigkeiten: account, base_setup
- Support: support@pokutsoft.com
Update date: 2026-07-09