DE Lohnpfändungs-Rechner (Pfändungstabelle §850c ZPO)
Lohnpfändungsrechner nach der Pfändungstabelle (§850c ZPO): vom Netto zum pfändbaren Betrag nach Unterhaltspflichten, mit jährlich aktualisierbaren Grenzen
Eine der fehleranfälligsten Aufgaben der deutschen Lohnabrechnung: aus einem Nettolohn den gesetzlich pfändbaren Betrag zu ermitteln, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingeht. Die Pfändungsfreigrenze hängt von der Zahl der Unterhaltspflichten ab und ändert sich jedes Jahr (1. Juli).
Hauptfunktionen
Pfändungs-/Überweisungsbeschluss
Erfasst Referenz, Mitarbeiter, Gläubiger, Aktenzeichen und Zustellungsdatum. Per Klick erledigen, aussetzen und reaktivieren. Angewandter Betrag je Zeitraum.
Lohnpfändungsberechnung
Erfasst Referenz, Mitarbeiter, Abrechnungszeitraum, Tabelle und Pfändungsbeschluss. Per Klick berechnen, zurücksetzen und auf Bescheid anwenden.
Pfändungstabelle (§850c ZPO)
Erfasst Gültig ab, Grundfreibetrag (0 Unterhalt), Erhöhung 1. Unterhalt, Erhöhung je weiteren Unterhalt und Höchstbetrag (alles pfändbar darüber).
Schnellrechner
Erfasst Nettoeinkommen, Unterhaltspflichten, Zeitraum, Tabelle und Überstundenvergütung inkl. Per Klick berechnen und als Datensatz speichern.
Grenzsätze & Abrundung
Der Grundfreibetrag und die Erhöhungen je Unterhaltspflicht, mit den marginalen Pfändungssätzen (0,3 / 0,5 / 1,0) über dem Grundfreibetrag bis zum Höchstbetrag, und Abrundung auf die nächsten vollen 10 EUR (§850c Abs. 3).
Sonderzahlungen (§850a ZPO)
Behandelt den unpfändbaren Anteil von Urlaubsgeld, Überstunden (die Hälfte ist frei, §850a Nr. 1) und die Weihnachtsgeld-Freigrenze (§850a Nr. 4).
Anwendungsfälle
Bildschirmfotos
Pfändungsbeschlüsse
Berechnungen
Pfändungstabellen
Schnellrechner
Warum dieses Modul
Dieses Modul setzt §850c ZPO getreu um: den Grundfreibetrag (keine Unterhaltspflichten) und die Erhöhungen je Unterhaltspflicht für die 1. und jede weitere Unterhaltspflicht, mit den marginalen Pfändungssätzen 0,3 / 0,5 / 1,0 oberhalb des Grundfreibetrags bis zur absoluten Obergrenze. Abrundung auf die nächsten vollen 10 EUR je §850c Abs. 3. Jährlich versionierte Grenztabellen (Gültig ab), mit der Struktur vorbelegt, sodass der Kunde die Werte jeden Juli aktuell hält. Behandlung von Bonus- / Sonderzahlungen: unterscheidet den unpfändbaren Anteil von Urlaubsgeld, Überstunden (die Hälfte ist frei, §850a Nr. 1) und die Weihnachtsgeld-Freigrenze (§850a Nr. 4). Ein wiederverwendbares Berechnungsmodul und ein einmaliger Assistent für Ad-hoc-Prüfungen; die Ergebnisse erklären jede Stufe, damit die Lohnabrechnung den Betrag dokumentieren kann.
Spezifikationen
- Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0
- Lizenz: OPL-1
- Sprachen: Deutsch, Englisch
- Autor: Pokutsoft
- Abhängigkeiten: hr
- Support: support@pokutsoft.com
Update date: 2026-07-09